Ferialjob/Praktikum

Praktikum, Pflichtpraktikum oder Ferialjob - Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Beschäftigungsformen sind enorm. Hier findest du die wichtigsten Punkte.

Ferialjob

Ein Ferialjob ist, wenn du in den Ferien arbeitest, um Geld zu verdienen. Es gibt meist keinen Zusammenhang mit deiner Ausbildung. Du hast ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Prinzipiell darfst du ab Vollendung der Schulfpflicht und ab 15 Jahren in den Ferien arbeiten.

Bevor du überhaupt anfängst Bewerbungen zu verschicken, solltest du dir überlegen, welche Interessen du hast und wie und wo du diese in einer Arbeit verwirklichen könntest? Die folgenden Überlegungen sollen dir dabei helfen, deine Wünsche zu konkretisieren:

  • Welcher Arbeitsbereich würde mich interessieren?
  • Gibt es in dieser Branche überhaupt Jobs?
  • Wann und wie lange will ich arbeiten?
  • Welche Arbeitszeiten sind für mich möglich?
  • Welche Entfernungen zum Arbeitsplatz sind für mich akzeptabel?
  • Welche Gehaltsvorstellungen habe ich?
  • Was bzw. welche Erfahrungen kann ich einem Unternehmen anbieten?

Denke aber immer daran, dass es immer mehr Jobsuchende als Jobangebote gibt. Das heißt für dich unter anderem auch, dass du flexibel in deinen Vorstellungen betreffend einer Arbeit sein solltest. Denn je aufgeschlossener du gegenüber neuen und anderen Bereichen/ Branchen bist, desto größer sind deine Chancen einen Job zu finden.

Praktikum

Ein Praktikum steht meistens Zusammenhang mit einer Ausbildung. Du sammelst berufliche Erfahrung, lernst den Arbeitsalltag kennen und erweiterst deine Kenntnisse. Vielleicht lernst du auch schon deinen späteren Arbeitgeber kennen! Im Unterschied zum Pflichtpraktikum ist es freiwillig.

Tätigkeitsmerkmale:

  • Kurzfristige Tätigkeit zur Weiterbildung, ohne, dass es von einer Schule u. a. verlangt werden würde.

Entlohnung:

  • Kein Entgeltanspruch

 

Tipps fürs Praktikum:

Vor dem Praktikum
Praktikumsstelle suchen

  • Viele Jugendliche finden ihre Praktikumsstelle über Eltern, Verwandte, Bekannte und FreundInnen. Verlass dich aber nicht darauf, sondern mach dich aktiv auf die Suche nach Praktikumsstellen. Auch deine Schule führt eine aktuelle Liste mit geeigneten Praktikumsfirmen und es gibt geschulte LehrerInnen, die dir bei der Suche weiterhelfen können. SchülerInnen höherer Klassen sind ebenfalls eine wichtige Informationsquelle.  Hast du alle Firmen, die in deiner Umgebung in der von dir gewünschten Branche tätig sind, kontaktiert?
  • Ist deine Bewerbung aktuell und überzeugend gestaltet? Versuche Informationen über deinen gewünschten Praktikumsplatz einzuholen und arbeite diese in dein Motivationsschreiben ein. Bereite dich gut auf das Bewerbungsgespräch vor, indem du deine Stärken gut kennst und sie auch in Zusammenhang mit den Anforderungen im Praktikum bringst. Bereite auch Fragen vor, die du an den / die Chef / Chefin hast.
  • Kläre im Vorfeld ab, ob es sich bei deinem Praktikum um ein Arbeits- oder ein Ausbildungsverhältnis handelt. 

Bewerbungsprotokoll führen

  • Mach dir eine Liste mit allen Unternehmen, die du kontaktierst. Damit behältst du den Überblick. Solltest du für dein Pflichtpraktikum keine Stelle finden, kannst du diese Liste in der Schule vorlegen und damit nachweisen, dass du dich um eine Stelle bemüht hast. 

Pflichtpraktikum und Lehrplan vergleichen

  • Pflichtpraktika müssen dem Lehrplan entsprechen. Im Lehrplan ist festgelegt, welche Tätigkeiten du im Unternehmen ausüben sollst und was du dabei lernen musst. Klär mit deiner Schule ab, ob das Praktikum angerechnet wird.
  • Vereinbare auch vorab, was die Bestätigung am Ende des Praktikums enthalten soll, vor allem in Hinblick auf die zu erreichenden Lernziele.
  • Überleg dir auch für dich, was du dir erwartest und was lernen möchtest, und mach dir dazu auch Notizen.

Während des Praktikums

Anmeldung zur Sozialversicherung überprüfen

  • Für die Dauer des Praktikums in der Form eines Arbeitsverhältnisses bist du vom Betrieb bei der Gebietskrankenkasse und für die Dauer eines unbezahlten freiwilligen Praktikums/Volontariates bist du vom Betrieb bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt anzumelden und damit zumindest unfallversichert.
    Von der Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse musst du eine Kopie erhalten.
    Bei einem Praktikum in der Form eines Arbeitsverhältnisses bist du vollversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung), wenn dein Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (460,66 Euro, Stand: 2020).
    Zur Überprüfung, ob du bei der Gebietskrankenkasse angemeldet worden bist oder nicht, kannst du jederzeit von der Gebietskrankenkasse einen kostenlosen Versicherungsdatenauszug (auch online) anfordern. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Daten über das Arbeitsverhältnis nicht sofort nach der Anmeldung, sondern erst zeitversetzt später im Versicherungsdatenauszug aufscheinen. 

Notizen zur Arbeitszeit und zu den Tätigkeiten machen

  • Schreib dir täglich auf, wie lange du gearbeitet hast und welche Tätigkeiten du verrichtet hast. PflichtpraktikantInnen haben damit eine Dokumentation für den Bericht, den sie für die Schule schreiben müssen.

Lernfortschritte und Ausbildungsziele überprüfen

  • Zu Beginn des Praktikums hast du Vereinbarungen getroffen. Vergleiche zwischendurch immer wieder, ob diese eingehalten werden. Überlege dir, ob deine Erwartungen ans Praktikum erfüllt werden und ob du das lernst, was vereinbart wurde.

Nach dem Praktikum

Praktikumsbestätigung mitnehmen

  • Am Ende des Praktikums musst du eine Praktikumsbestätigung erhalten. PflichtpraktikantInnen brauchen diese für die Schule, alle anderen für ihre zukünftigen Bewerbungen. PraktikantInnen im Arbeitsverhältnis steht am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Dienstzeugnis zu.

Praktikum nachbesprechen

  • Besprich mit den zuständigen LehrerInnen, wie es dir in deinem Praktikum ergangen ist und gib auch an, ob die Praktikumsstelle deiner Meinung nach zu empfehlen ist. Du gibst damit wertvolle Hinweise für weitere Praktikantinnen.

 

Pflichtpraktikum

Ist in Lehrplänen einiger Schulen, Fachhochschulen und Universitäten vorgeschrieben. Das Pflichtpraktikum gehört zu deiner Ausbildung, es ergänzt dein schulisches Wissen.

Tätigkeitsmerkmale:

  • Keine Bindung an betriebliche Arbeitszeiten (maximal: Festlegung eines äußeren Zeitrahmen)
  • Nicht weisungsgebunden, höchstens Bindung an Weisungen zur Gewährleistung der Sicherheit
  • Kein Dienstverhältnis – keine arbeitsrechtlichen Vorschriften
  • Tätigkeiten zum Zweck der Aus- und Weiterbildung
  • Tätigkeit muss Schulbezug haben
  • Keine Arbeitspflicht
  • Bei ‚Nichtarbeit’: Möglichkeit der Nichtausstellung des gewünschten Zeugnisses.
  • Grundsätzlich freies Auflösungsrecht beider Seiten, außer der Betrieb hat sich auf Zeit gebunden.

Entlohnung:

  • Keine Entgeltvereinbarung, kein Kollektiv (Ausnahme: Sonderregelungen)

TIPP: Praktika kannst du während des gesamten Jahres über machen – auch Weihnachtsferien oder Osterferien eignen sich, um ein Praktikum zu absolvieren. Informiere dich vorab, ob das gewählte Praktikum Eigenschaften eines Arbeitsverhältnisses oder eines Ausbildungsverhältnisses hat. Je nach dem gelten andere Rechten und Pflichten.

 

Für weitere Informationen klicke hier:

https://jugend.akzente.net/ferialjobs-praktika/

https://jugend.akzente.net/bewerbungscheck/