Für wen ist die Förderung gedacht?
Schüler/innen Höherer Technischer Bundeslehranstalten (ab dem 3. Jahrgang) und des Werkschulheimes Felbertal (ab der 7. Klasse) im Bundesland Salzburg.
Voraussetzungen
Der Notendurchschnitt des letzten Jahreszeugnisses (ohne Freigegenstände, Religion und Leibesübungen) darf 1,40 nicht übersteigen.
Was wird gefördert?
Förderung des technischen Berufsnachwuchses für die 3., 4. und 5. Jahrgänge
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Begabtenstipendiums richtet sich nach der Zahl der Anträge und der dafür zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Die Begabtenförderung ist nach Jahrgängen gestaffelt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Antrag ist jeweils zu Beginn des Schuljahres über die jeweilige Schule (Direktion) bei der Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Salzburg einzureichen. Der Einreichtermin wird von der Wirtschaftskammer Salzburg vorgegeben und wird über die jeweilige Schule kommuniziert und koordiniert.
Was Sie noch interessieren könnte
Das Begabtenstipendium wird nur auf Antrag gewährt. Dafür ist ein Formblatt zu verwenden, welches bei der Direktion der jeweiligen Schule erhältlich ist.