Ferialjob oder Praktikum?

Praktikum, Pflichtpraktikum oder Ferialjob - Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Beschäftigungsformen sind enorm. Hier findest du die wichtigsten Punkte.

Ferialjob

Ein Ferialjob ist, wenn du in den Ferien arbeitest, um Geld zu verdienen. Es gibt meist keinen Zusammenhang mit deiner Ausbildung. Du hast ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Prinzipiell darfst du ab Vollendung der Schulfpflicht und ab 15 Jahren in den Ferien arbeiten.

Bevor du überhaupt anfängst Bewerbungen zu verschicken, solltest du dir überlegen, welche Interessen du hast und wie und wo du diese in einer Arbeit verwirklichen könntest? Die folgenden Überlegungen sollen dir dabei helfen, deine Wünsche zu konkretisieren:

  • Welcher Arbeitsbereich würde mich interessieren?
  • Gibt es in dieser Branche überhaupt Jobs?
  • Wann und wie lange will ich arbeiten?
  • Welche Arbeitszeiten sind für mich möglich?
  • Welche Entfernungen zum Arbeitsplatz sind für mich akzeptabel?
  • Welche Gehaltsvorstellungen habe ich?
  • Was bzw. welche Erfahrungen kann ich einem Unternehmen anbieten?

Denke aber immer daran, dass es immer mehr Jobsuchende als Jobangebote gibt. Das heißt für dich unter anderem auch, dass du flexibel in deinen Vorstellungen betreffend einer Arbeit sein solltest. Denn je aufgeschlossener du gegenüber neuen und anderen Bereichen/ Branchen bist, desto größer sind deine Chancen einen Job zu finden.

Praktikum

Ein Praktikum steht meistens Zusammenhang mit einer Ausbildung. Du sammelst berufliche Erfahrung, lernst den Arbeitsalltag kennen und erweiterst deine Kenntnisse. Vielleicht lernst du auch schon deinen späteren Arbeitgeber kennen! Im Unterschied zum Pflichtpraktikum ist es freiwillig.

Tätigkeitsmerkmale:

  • Kurzfristige Tätigkeit zur Weiterbildung, ohne, dass es von einer Schule u. a. verlangt werden würde.

Entlohnung:

  • Kein Entgeltanspruch

Pflichtpraktikum

Ist in Lehrplänen einiger Schulen, Fachhochschulen und Universitäten vorgeschrieben. Das Pflichtpraktikum gehört zu deiner Ausbildung, es ergänzt dein schulisches Wissen.

Tätigkeitsmerkmale:

  • Keine Bindung an betriebliche Arbeitszeiten (maximal: Festlegung eines äußeren Zeitrahmen)
  • Nicht weisungsgebunden, höchstens Bindung an Weisungen zur Gewährleistung der Sicherheit
  • Kein Dienstverhältnis – keine arbeitsrechtlichen Vorschriften
  • Tätigkeiten zum Zweck der Aus- und Weiterbildung
  • Tätigkeit muss Schulbezug haben
  • Keine Arbeitspflicht
  • Bei ‚Nichtarbeit’: Möglichkeit der Nichtausstellung des gewünschten Zeugnisses.
  • Grundsätzlich freies Auflösungsrecht beider Seiten, außer der Betrieb hat sich auf Zeit gebunden.

Entlohnung:

  • Keine Entgeltvereinbarung, kein Kollektiv (Ausnahme: Sonderregelungen)

TIPP: Praktika kannst du während des gesamten Jahres über machen – auch Weihnachtsferien oder Osterferien eignen sich, um ein Praktikum zu absolvieren. Informiere dich vorab, ob das gewählte Praktikum Eigenschaften eines Arbeitsverhältnisses oder eines Ausbildungsverhältnisses hat. Je nach dem gelten andere Rechten und Pflichten.

 

Für weitere Informationen klicke hier: http://ferialjob.akzente.net/