Apprentice mechanics and tutor --- Image by © Image Source/Corbis

Schnupperlehre

Welche Betriebe aus welcher Branche in deiner Region dafür in Frage kommen, kannst du mit einem Klick im Schnupperkalender finden!

Erste Einblicke in die Arbeitswelt

Die Schnupperlehre (im Rahmen der berufspraktischen Tage) ist deine erste Kontaktaufnahme mit der beruflichen Realität vor Ort. So kannst du deine persönlichen Vorstellungen, deine Interessen und Fähigkeiten mit den Anforderungen im Betrieb erstmals „real“ überprüfen.

Du hast die Möglichkeit in den Berufsalltag „hineinzuschnuppern“ und dadurch wichtige Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten. Ein Schnupperpraktikum erleichtert die Berufsentscheidung, weil du ein realistisches Bild des Berufes erhältst.

Auch für Jugendliche, die eine weiterführende Schule besuchen wollen, ist es eine tolle Chance, verschiedene Berufe und die Arbeitswelt besser kennenzulernen.

Welche Betriebe aus welcher Branche in deiner Region dafür in Frage kommen, kannst du mit einem Klick in unserem Schnupperkalender finden.

Für Schülerinnen und Schüler gibt es drei verschiedene Varianten, ein Schnupperpraktikum zu organisieren

1. Schulveranstaltung

für unterschiedliche Schuljahre (8./9./10. Schulbesuchsjahr)

  • zeitgleich für alle Schülerinnen und Schüler
  • mindestens 70%ige Teilnahme der Klasse

Die gesamte Klasse nimmt an „Berufspraktischen Tagen“ teil (z.B. Berufs- und Betriebserkundungen, Praxis im Betrieb usw.).

2. Individuelle Berufsorientierung

Die individuelle Berufsorientierung ermöglicht es einzelnen Schülern und Schülerinnen ab der 8. Schulstufe – also ab der 4. Kl. NMS, der 8. und 9. Klasse der Sonderschule, der Polytechnischen Schule, sowie allen Schülerinnen und Schülern einer allgemein bildenden sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen (auch in der Oberstufe) – zum Zwecke der individuellen Berufsorientierung bis zu 5 Tagen unterrichtsfrei zu geben.

Die Erlaubnis dazu muss dir dein Klassenvorstand geben. Die Initiative für die individuelle Berufsorientierung muss vom Schüler/von der Schülerin bzw. von den Eltern ausgehen.

Sowohl bei Variante 1, als auch bei Variante 2, sind alle in gleicher Weise kranken- und unfallversichert wie beim Unterricht im Klassenzimmer oder auf Exkursion.

3. Schnuppern außerhalb der Unterrichtszeit

Nach dem 8. Schuljahr ist eine Absolvierung der individuellen Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. in den Ferien oder nach dem Unterricht) im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr möglich. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Der Krankenversicherungsschutz besteht meist durch die Mitversicherung bei den Eltern. Schülerinnen und Schüler sind im Rahmen der Schülerunfallversicherung nach dem ASVG unfallversichert. Der Betriebsinhaber muss keine Meldung bei der AUVA erstatten und keinen Beitrag leisten. Formular

SONDERFALL: Schnupperlehre für Jugendliche, die keine Schule mehr besuchen:

Eine Schnupperlehre im Sinne des §175 Abs. 5 Z 3 ASVG ist für Jugendliche, die keine Schule mehr besuchen, rechtlich nicht möglich. In diesem Fall macht der Jugendliche ein Volontariat: Volontäre und Volontärinnen sind zu Ausbildungszwecken in einem Betrieb vorübergehend tätige Personen.

Die Erziehungsberechtigten bzw. der Betrieb müssen in diesem Fall für den Versicherungsschutz sorgen. Das Formular Unfallversicherung bei Volontariat muss vor Beginn des Volontariats von der Firma an die AUVA übermittelt werden. Die Versicherung kostet 14cent pro Person und Kalendertag (Stand 2020).

Eine weitere Unterstützung nach Ende der Schulzeit schnuppern zu gehen, bietet das AMS in deiner Bezirksstelle.

Wichtige Infos zum Schnuppern

Infos der Wirtschaftskammer zur Schnupperlehre

Tagebuch: Meine Schnupperlehre

 

 

Industrie startet Schnuppertage für Techniktalente: Artikel in der Salzburger Wirtschaft (16.04.2021)